Förderung
Kulturelle Bildung im Alter
Aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stehen für modellhafte Vorhaben der Kulturellen Bildung im Alter Fördergelder zur Verfügung. Gefördert werden partizipative Projekte, die zur Teilhaber älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur und einem besseren Zugang zu Kunst und Kultur beitragen. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2024 möglich.
Programm „Qualifizierung des Bürgerschaftlichen Engagements“
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen (MUNV) unterstützt gemeinnützig tätige Vereine, Initiativen und Privatpersonen bei ihrem Engagement für die Umwelt, die Natur und die Mobilität der Zukunft. Erfolgreichen Bewerber*innen wird in diesem Programm eine Beratung durch Expert*innen angeboten, um die Umsetzung ihrer Ideen voranzubringen. Das Beratungsspektrum reicht beispielsweise von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis hin zu Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Die Bewerbungsfrist endet am 5. Juli 2024.
Förderung von Musikprojekten mit geflüchteten Musiker*innen
Der Landesmusikrat NRW unterstützt kulturelle und inklusive Vielfalt bei Musikprojekten mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Die Projekte sollten zwischen dem 15. März 2024 und dem 31. Dezember 2024 stattfinden, um für die Förderung infrage zu kommen.
Mit der Landesinitiative „Europa-Schecks“
unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausragende Projekte europäischen Engagements wie z. B. von Vereinen, Schulen und Hochschulen, außerschulische Bildungseinrichtungen, Kommunen etc. , die sich in vielfältiger Weise für die europäischen Werte in NRW einsetzen, den Europagedanken in der Zivilgesellschaft und kommunalen Familie stärken und den Menschen die unterschiedlichen Facetten einer lebendigen Demokratie näher bringen. Europa-Schecks können für kleinere oder größere Projekte bis zu 25.000 Euro und das ganze Jahr über beantragt werden.
Jubiläumsfonds der IHK Siegen
Die IHK Siegen feiert im Jahr 2024 ihr 175-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass wurde der IHK-Jubiläumsfonds ins Leben gerufen. Insgesamt stehen 175.000 Euro zu Verfügung, mit denen Vereine, Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen unterstützt werden, die sich für die Gesellschaft einsetzen. Bewerbungen sind zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 31. Juli 2024 möglich.
weiterkommen! – Das Qualifizierungsprogramm
Mit weiterkommen! bietet das Landesbüro freien Kunst- und Kulturschaffenden in NRW verschiedene Möglichkeiten zur Qualifizierung & Vernetzung. Es werden Seminare u.a. zu Antragsstellung, GEMA oder Technikkalkulation angeboten.
Ausschreibungen, Wettbewerbe und Förderungen
Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz bietet auf seiner Website eine Auflistung von bundesweiten Ausschreibungen, Förderungen und Wettbewerben an, geordnet nach Regionen und Schwerpunkten.
„Ran an die Kohle“ – Fördermittel finden für Kultur und Engagement
Es gibt viele verschiedene Fördertöpfe und alle haben unterschiedliche Zuschnitte im Bezug auf den Standort der Maßnahme, die handelnden Akteure, die Zielgruppe, die erreicht werden soll oder den inhaltlichen Schwerpunkt. Die Broschüre „Ran an die Kohle“ listet übersichtlich und thematische geordnet die verschiedensten Förderprogramme auf.
Projektförderung „Kultur macht stark“ – Bündnisse für Bildung
„Kultur macht stark“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm fördert Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.
Projektförderung Heimat-Scheck
Diese Situation kennt eigentlich jede und jeder Engagierte: Spontan entstehen aus dem Engagement heraus kleine Ideen, die mit einem relativ überschaubaren finanziellen Zuschuss realisierbar wären. Hier setzt der »Heimat-Scheck« des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an. Das Förderprogramm unterstützt jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro. Förderanträge sind laufend möglich.
Projektförderung Regionales Kultur Programm NRW (RKP)
Das Regionale Kulturprogramm NRW fördert in den zehn Kulturregionen NRWs die Entwicklung kultureller Strukturen und regt innovative Projektentwicklungen an. Der Fördersatz für das Regionale Kultur Programm NRW liegt bei maximal 50%. Das heißt, das Land NRW übernimmt bis zu 50 % der Gesamtsumme. Projektträger*innen / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das RKP-Büro erfolgen. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag und darüber hinaus ist kostenfrei. Bis zum 30. September eines jeden Jahres muss das Projektdatenblatt online ausgefüllt und eingereicht worden sein.
Projektförderung U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Bewerben für das Förderprogramm dürfen sich junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokulturprojekt verwirklichen möchten und stellvertretend für junge Menschen (z.B. FSJler*innen) darf der Antrag auch von Vereinen gestellt werden, vorausgesetzt das Projekt ist ein eigenständiges und selbstständiges Projekt dieser jungen Menschen und der Verein übernimmt „nur“ die finanztechnische Abwicklung für das Projekt.
Die Antragszeit endet am 2. Mai und 2. November eines Jahres und die Fördergelder liegen bei maximal 4.000 Euro.
Märkisches Stipendium
Die Märkische Kulturkonferenz setzt sich für die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie für die Bereicherung des kulturellen Lebens im Märkischen Kreis ein. Jedes Jahr vergibt sie jeweils ein Stipendium in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Fachrichtungen, die dabei berücksichtigt werden, variieren von Jahr zu Jahr. Die Stipendien in Höhe von je 12.000 Euro sollen es den Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr lang in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.
Ida Gerhardi Förderpreis
Die Sparkasse Lüdenscheid stiftet bereits seit 1990 den Ida Gerhardi Förderpreis. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis richtet sich an junge Künstler*innen, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die Vergabe des Preises erfolgt im Rahmen einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Aus allen Einsendungen werden rund zehn Bewerber*innen ausgewählt, die ihre Arbeiten in den Räumen der Galerie präsentieren dürfen. Diese Auswahl nimmt eine Jury genau in Augenschein und vergibt die Förderung zur Ausstellungseröffnung.