Förderung

CHANGE! NRW-Medienpreis

Der CHANGE! NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement würdigt bereits zum siebten Mal herausragende audiovisuelle Online-Inhalte und Social-Media-Kampagnen, die die Wirkungskraft globalen Engagements kreativ und prägnant vermitteln und reichweitenstark Menschen auf innovative Weise erreichen. Bis zum 21. August 2026 können Bewegtbild-Kampagnen eingereicht oder vorgeschlagen werden. Die Einreichungsfrist 2026 ist bis 21. August 2026.

KUNSTFONDS_Plattformen der Stiftung Kunstfonds

Das Programm KUNSTFONDS_Plattformen der Stiftung Kunstfonds fördert Einrichtungen und Orte, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen. Darüber hinaus werden experimentell-innovative Konzepte von Kollektiven und soloselbständigen Kurator:innen unterstützt, welche an analogen/physischen Orten/Plattformen stattfinden. Gefördert werden umfassende, auch mehrmonatig konzipierte Projektvorhaben, die z.B. Ausstellungen, Symposien, Konferenzen oder alternative Formate beinhalten. Bewerbungsfrist: 31. August.

KI & Kultur

Mit diesem neuen Förderschwerpunkt überführt die LWL-Kulturstiftung dieses Thema in die praktische Kulturarbeit. Ziel ist es, 2028 ein breit aufgestelltes Kulturprogramm mit Veranstaltungen und Angeboten aller Sparten in Westfalen-Lippe zu präsentieren. Es soll mit niedrigschwelligen und hochprofessionellen Umsetzungen für die vielfältigen Facetten von KI und Kultur sensibilisieren und gleichzeitig zum Dialog anregen. Für die Teilnahme an dem Themenschwerpunkt gelten die üblichen Förderkriterien und Voraussetzungen der LWL-Kulturstiftung. Bewerbungsfristen für den neuen Förderschwerpunkt sind der 31. August 2026 und der 28. Februar 2027.

LWL-Kulturstiftung

Die LWL-Kulturstiftung fördert überörtliche, spartenübergreifende oder interdisziplinäre Kulturprojekte in der Region Westfalen-Lippe. Die zu fördernden Sparten reichen von Bildender Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde bis hin zu Museen und Archiv- und Denkmalpflege. Voraussetzungen: Ein klarer Bezug zu oder deutliche Relevanz für Westfalen-Lippe, hohe künstlerische Qualität der Projekte, Bereicherung und Ergänzung des bestehendes Kulturangebotes der Region, neue inhaltliche Impulse, innovative Formate oder modellhafte Angeboten. Bewerbungsfristen: 31. August 2026 und 28. Februar 2027.

Publikum.Personal.Programm

Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ fördert das Land NRW die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen. 
Bewerbungsfrist: 11. September 2026.

Medienkunst NRW 2027

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht mit der Projektförderung Medienkunst neue Projekte der Medienkunst & digitalen Kultur von Institutionen und freien Initiativen in NRW. Antragsfrist für Projekte, die in/ab 2027 umgesetzt werden: 15. September 2026

Engagementpreis NRW 2027

Der Engagementpreis NRW 2027 steht unter dem Motto „Für eine lebendige Demokratie“ und wird in Kooperation vom Land Nordrhein-Westfalen und der NRW-Stiftung vergeben. Bewerbungsfrist: 15. September 2026.

Amateurmusikfonds 

Der Amateurmusikfonds geht in die vierte Runde: Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine und -verbände Förderanträge stellen. Der Fonds unterstützt Projekte, die neue Impulse setzen, Strukturen stärken und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik sichern. Gefördert werden unter anderem innovative künstlerische Vorhaben, neue Ideen zur Nachwuchsgewinnung und Vereinsentwicklung sowie zu Kooperationen über Genregrenzen hinweg. Bewerbungsfrist: 30. September 2026.

Create.music fördert Musiker*innen und Veranstalter*innen

Mehrmals im Jahr werden finanzielle Zuschüsse direkt an einzelne Bands oder Veranstalter vergeben. 

Inklusionsscheck NRW

Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ wird auch 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Bewerbungsfrist: 30. September.

LWL-Kulturfonds

Der LWL-Kulturfonds unterstützt mit seiner Projektförderung und seiner Publikationsförderung Ideen und Akteur:innen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Tanz, Heimatpflege, Literatur, Theater, Film und landeskundliche Forschung (vornehmlich Wissenschaft) in Westfalen-Lippe. Die maximale Fördersumme liegt für eine Projektförderung bei 10.000 Euro, für eine Publikationsförderung bei 2.500 Euro. Aktuell können Anträge für den Durchführungszeitraum ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden.

Ensembleförderung des Landes NRW

Das Land NRW verfolgt mit der Ensembleförderung das Ziel, künstlerisch vielversprechende Ensembles in ihrer Vielfalt weiter zu entwickeln und zu präsentieren. Nordrhein-westfälische freie professionelle Musikensembles können bis zum 28. Februar des laufenden Jahres einen Antrag stellen.

Förderungen des Fonds Darstellende Künste – Wiederaufnahmeförderung

Mit der Wiederaufnahmeförderung unterstützt der Fonds Darstellende Künste Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung. Antragsfrist: 12. Oktober 2026.

GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich

Ein Förderprogramm im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglicht Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und kultureller Bildung mit Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren. Antragsfrist: 1. Oktober 2026.

GLOBAL VILLAGE KIDS Digital

Das Programm hat zwei Förderschwerpunkte: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen. Antragsfrist: 15. Oktober 2026

Förderung deutsch-polnischer Kunst- und Kulturprojekte

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Gefördert werden künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug. Einreichungen sind möglich für das Folgejahr bis zum 30. September und für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres bis zum 31. März. 

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Die Landesregierung fördert dieses Jahr unter dem Thema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ Projekte und Maßnahmen zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI im Engagement. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich. 

Kunstmentorat NRW

Bildende Künstler*innen aus NRW können sich bis zum ab Dezember 2026 für die siebte Staffel von Kunstmentorat NRW bewerben. Das Mentoringprogramm ist konzipiert und organisiert vom Landesbüro für Bildende Kunst und dem Kunsthaus NRW. Es richtet sich an weniger vernetzte bzw. erst vor kurzem in NRW zugezogene Künstler*innen und Künstler*innen, die einen engen Austausch mit erfahreneren Künstler*innen suchen. 

weiterkommen! – Das Qualifizierungsprogramm

Mit weiterkommen! bietet das Landesbüro freien Kunst- und Kulturschaffenden in NRW verschiedene Möglichkeiten zur Qualifizierung & Vernetzung. Es werden Seminare u.a. zu Antragsstellung, GEMA oder Technikkalkulation angeboten.

Ausschreibungen, Wettbewerbe und Förderungen

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz bietet auf seiner Website eine Auflistung von bundesweiten Ausschreibungen, Förderungen und Wettbewerben an, geordnet nach Regionen und Schwerpunkten.

Förderungen und Ausschreibungen

Das RPK-Kulturbüro der Kulturregion Südwestfalen bietet online eine Pinnwand mit Hinweisen auf aktuelle Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten an.

Projektförderung „Kultur macht stark“ – Bündnisse für Bildung

„Kultur macht stark“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm fördert Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.

Projektförderung Heimat-Scheck

Diese Situation kennt eigentlich jede und jeder Engagierte: Spontan entstehen aus dem Engagement heraus kleine Ideen, die mit einem relativ überschaubaren finanziellen Zuschuss realisierbar wären. Hier setzt der »Heimat-Scheck« des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an. Das Förderprogramm unterstützt jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro. Förderanträge sind laufend möglich.

Projektförderung Regionales Kultur Programm NRW (RKP)

Das Regionale Kulturprogramm NRW fördert in den zehn Kulturregionen NRWs die Entwicklung kultureller Strukturen und regt innovative Projektentwicklungen an. Der Fördersatz für das Regionale Kultur Programm NRW liegt bei maximal 50%. Das heißt, das Land NRW übernimmt bis zu 50 % der Gesamtsumme. Projektträger*innen / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das RKP-Büro erfolgen. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag und darüber hinaus ist kostenfrei. Bis zum 30. September eines jeden Jahres muss das Projektdatenblatt online ausgefüllt und eingereicht worden sein.

Projektförderung U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Bewerben für das Förderprogramm dürfen sich junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokulturprojekt verwirklichen möchten und stellvertretend für junge Menschen (z.B. FSJler*innen) darf der Antrag auch von Vereinen gestellt werden, vorausgesetzt das Projekt ist ein eigenständiges und selbstständiges Projekt dieser jungen Menschen und der Verein übernimmt „nur“ die finanztechnische Abwicklung für das Projekt.

Die Antragszeit endet am 2. Mai und 2. November eines Jahres und die Fördergelder liegen bei maximal 4.000 Euro.

Märkisches Stipendium

Die Märkische Kulturkonferenz setzt sich für die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie für die Bereicherung des kulturellen Lebens im Märkischen Kreis ein. Jedes Jahr vergibt sie jeweils ein Stipendium in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Fachrichtungen, die dabei berücksichtigt werden, variieren von Jahr zu Jahr. Die Stipendien in Höhe von je 12.000 Euro sollen es den Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr lang in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.

Ida Gerhardi Förderpreis

Die Sparkasse Lüdenscheid stiftet bereits seit 1990 den Ida Gerhardi Förderpreis. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis richtet sich an junge Künstler*innen, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die Vergabe des Preises erfolgt im Rahmen einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Aus allen Einsendungen werden rund zehn Bewerber*innen ausgewählt, die ihre Arbeiten in den Räumen der Galerie präsentieren dürfen. Diese Auswahl nimmt eine Jury genau in Augenschein und vergibt die Förderung zur Ausstellungseröffnung.

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