Förderung

weiterkommen! – Das Qualifizierungsprogramm

Mit weiterkommen! bietet das Landesbüro freien Kunst- und Kulturschaffenden in NRW verschiedene Möglichkeiten zur Qualifizierung & Vernetzung. Es werden Seminare u.a. zu Antragsstellung, GEMA oder Technikkalkulation angeboten.

Ausschreibungen, Wettbewerbe und Förderungen

Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz bietet auf seiner Website eine Auflistung von bundesweiten Ausschreibungen, Förderungen und Wettbewerben an, geordnet nach Regionen und Schwerpunkten.

„Ran an die Kohle“ – Fördermittel finden für Kultur und Engagement

Es gibt viele verschiedene Fördertöpfe und alle haben unterschiedliche Zuschnitte im Bezug auf den Standort der Maßnahme, die handelnden Akteure, die Zielgruppe, die erreicht werden soll oder den inhaltlichen Schwerpunkt. Die Broschüre „Ran an die Kohle“ listet übersichtlich und thematische geordnet die verschiedensten Förderprogramme auf.

Projektförderung „Kultur macht stark“ – Bündnisse für Bildung

„Kultur macht stark“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm fördert Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.

Projektförderung Heimat-Scheck

Diese Situation kennt eigentlich jede und jeder Engagierte: Spontan entstehen aus dem Engagement heraus kleine Ideen, die mit einem relativ überschaubaren finanziellen Zuschuss realisierbar wären. Hier setzt der »Heimat-Scheck« des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an. Das Förderprogramm unterstützt jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro. Förderanträge sind laufend möglich.

Projektförderung Regionales Kultur Programm NRW (RKP)

Das Regionale Kulturprogramm NRW fördert in den zehn Kulturregionen NRWs die Entwicklung kultureller Strukturen und regt innovative Projektentwicklungen an. Der Fördersatz für das Regionale Kultur Programm NRW liegt bei maximal 50%. Das heißt, das Land NRW übernimmt bis zu 50 % der Gesamtsumme. Projektträger*innen / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das RKP-Büro erfolgen. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag und darüber hinaus ist kostenfrei. Bis zum 30. September eines jeden Jahres muss das Projektdatenblatt online ausgefüllt und eingereicht worden sein.

Projektförderung U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen

Bewerben für das Förderprogramm dürfen sich junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokulturprojekt verwirklichen möchten und stellvertretend für junge Menschen (z.B. FSJler*innen) darf der Antrag auch von Vereinen gestellt werden, vorausgesetzt das Projekt ist ein eigenständiges und selbstständiges Projekt dieser jungen Menschen und der Verein übernimmt „nur“ die finanztechnische Abwicklung für das Projekt.

Die Antragszeit endet am 2. Mai und 2. November eines Jahres und die Fördergelder liegen bei maximal 4.000 Euro.

Märkisches Stipendium

Die Märkische Kulturkonferenz setzt sich für die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie für die Bereicherung des kulturellen Lebens im Märkischen Kreis ein. Jedes Jahr vergibt sie jeweils ein Stipendium in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Fachrichtungen, die dabei berücksichtigt werden, variieren von Jahr zu Jahr. Die Stipendien in Höhe von je 12.000 Euro sollen es den Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr lang in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.

Ida Gerhardi Förderpreis

Die Sparkasse Lüdenscheid stiftet bereits seit 1990 den Ida Gerhardi Förderpreis. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis richtet sich an junge Künstler*innen, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die Vergabe des Preises erfolgt im Rahmen einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Aus allen Einsendungen werden rund zehn Bewerber*innen ausgewählt, die ihre Arbeiten in den Räumen der Galerie präsentieren dürfen. Diese Auswahl nimmt eine Jury genau in Augenschein und vergibt die Förderung zur Ausstellungseröffnung.

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