Förderung
Ensembleförderung des Landes NRW
Das Land NRW verfolgt mit der Ensembleförderung das Ziel, künstlerisch vielversprechende Ensembles in ihrer Vielfalt weiter zu entwickeln und zu präsentieren. Nordrhein-westfälische freie professionelle Musikensembles können noch bis zum 28. Februar 2026 einen Antrag stellen.
Förderungen des Fonds Darstellende Künste – Wiederaufnahmeförderung
Mit der Wiederaufnahmeförderung unterstützt der Fonds Darstellende Künste Wiederaufnahmen bzw. künstlerische oder formale Umarbeitungen von Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits vom Fonds gefördert wurden und Premiere gefeiert haben. Zur Wiederaufnahme beantragte Produktionen müssen in einem der folgenden Programme gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung. Antragsfristen 9. März 2026 und 12. Oktober 2026.
Wiederaufnahmeförderung für ländliche Räume: Antragsfrist 15. Mai 2026
GLOBAL VILLAGE KIDS Ländlich
Ein Förderprogramm im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Das Programm GLOBAL VILLAGE KIDS ermöglicht Projekte an der Schnittstelle von Freien Darstellenden Künsten und kultureller Bildung mit Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren. Antragsfrist ist der 1. März 2026.
GLOBAL VILLAGE KIDS Digital
Das Programm hat zwei Förderschwerpunkte: künstlerische Vorhaben in ländlichen Räumen und künstlerische Vorhaben in digitalen Räumen. Antragsfrist: 15. März 2026
Residenzförderung
Mit der Ermöglichung von Residenzen an im gesamten Bundesgebiet verorteten Produktionshäusern und Festivals der Freien Darstellenden Künste intensiviert der Fonds die Zusammenarbeit von Künstler*innen und künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten und Festivals der verschiedenen Sparten und Genres. Bewerben können sich professionell frei produzierende Künstler*innen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künste mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die in den vergangenen drei Jahren bereits mindestens einmal öffentliche Förderung für ein Produktionsvorhaben der Freien Darstellenden Künste erhalten haben sowie eine Residenzbescheinigung eines der Mitgliedshäuser/-festivals der spartenübergreifenden Netzwerke (Bündnis internationaler Produktionshäuser, flukks+, Netzwerk Freier Theater, FREISCHWIMMEN, FestivalFriends) vorweisen können.
Förderung deutsch-polnischer Kunst- und Kulturprojekte
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Gefördert werden künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Bezug. Nächste Antragsfrist: 31. März 2026
Kunst trifft Gesundheit 2026
Das Healing Culture Network richtet erneut zusammen mit humaQ die Auslobung für drei Projektförderungen im Rahmen des EU-Projekts CULTURE AND HEALTH PLATFORM für künstlerische Arbeiten an der Schnittstelle von Kunst, Gesundheit und Gesellschaft in Deutschland aus. Gesucht werden Projekte, die das Wohlbefinden stärken, kreative Impulse in Gesundheits-, Sozial- oder Bildungskontexten setzen und interdisziplinär arbeiten. Einreichungen sind möglich vom 1. bis 31.03.2026.
„LOKAL“ – Förderprogramm für Kultur und gesellschaftliches Engagement in kleinen Städten und Gemeinden
Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind wichtige Begegnungsorte innerhalb einer demokratischen Gesellschaft. Mit welchen Partnern können sie dauerhaft zusammenarbeiten? Mit wem können sie kooperieren, um gemeinschaftsstiftende Projekte zu initiieren? Das Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ der Kulturstiftung des Bundes fördert bundesweit den Aufbau von langfristigen Netzwerken in Städten und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner*innen. Antragsfrist: 31. März 2026.
2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Die Landesregierung fördert dieses Jahr unter dem Thema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ Projekte und Maßnahmen zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI im Engagement. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich.
Culture Moves Europe
Culture Moves Europe gibt Kunst- und Kulturschaffenden die Möglichkeit, selbst initiierte Projekte durchzuführen, um internationale Arbeitsbeziehungen zu entwickeln oder zu vertiefen. Dabei werden sowohl die Individuelle Mobilität von Einzelpersonen als auch Residenzen für Gastorganisationen gefördert.
Individuelle Mobilitätsförderung: Vom 1.10.2025 bis zum 30.04.2026 kann sich monatlich beworben werden.
Residenzen für Gastorganisationen: die Ausschreibung ist vom 15.12.2026 bis zum 16.03.2026 geöffnet. Geförderte Residenzvorhaben können ab dem 8.06.2026 starten.
Ausschreibung „Vielfalt gestalten“
Im Rahmen von „Vielfalt gestalten“ sucht der BFDK Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, die ihre Arbeitsstrukturen diskriminierungssensibel, inklusiv und partizipativ weiterentwickeln möchten. Die Teilnahme läuft zwei Jahre und wird begleitet von Workshops, Beratungen und Arbeitstreffen mit Experten und Expertinnen sowie den Austausch mit anderen teilnehmenden Häusern. Bewerbungsfrist ist der 3. Mai 2026.
Kunstmentorat NRW
Bildende Künstler*innen aus NRW können sich bis zum 11. Januar 2026 für die sechste Staffel von Kunstmentorat NRW bewerben. Das Mentoringprogramm ist konzipiert und organisiert vom Landesbüro für Bildende Kunst und dem Kunsthaus NRW. Es richtet sich an weniger vernetzte bzw. erst vor kurzem in NRW zugezogene Künstler*innen und Künstler*innen, die einen engen Austausch mit erfahreneren Künstler*innen suchen.
weiterkommen! – Das Qualifizierungsprogramm
Mit weiterkommen! bietet das Landesbüro freien Kunst- und Kulturschaffenden in NRW verschiedene Möglichkeiten zur Qualifizierung & Vernetzung. Es werden Seminare u.a. zu Antragsstellung, GEMA oder Technikkalkulation angeboten.
Ausschreibungen, Wettbewerbe und Förderungen
Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz bietet auf seiner Website eine Auflistung von bundesweiten Ausschreibungen, Förderungen und Wettbewerben an, geordnet nach Regionen und Schwerpunkten.
„Ran an die Kohle“ – Fördermittel finden für Kultur und Engagement
Es gibt viele verschiedene Fördertöpfe und alle haben unterschiedliche Zuschnitte im Bezug auf den Standort der Maßnahme, die handelnden Akteure, die Zielgruppe, die erreicht werden soll oder den inhaltlichen Schwerpunkt. Die Broschüre „Ran an die Kohle“ listet übersichtlich und thematische geordnet die verschiedensten Förderprogramme auf.
Projektförderung „Kultur macht stark“ – Bündnisse für Bildung
„Kultur macht stark“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Programm fördert Projekte der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Hierbei kommen unterschiedlichste Kulturbereiche in Frage – Alltagskultur, Literatur oder Musik ebenso wie digitale Spielekultur, Theater oder Zirkus.
Projektförderung Heimat-Scheck
Diese Situation kennt eigentlich jede und jeder Engagierte: Spontan entstehen aus dem Engagement heraus kleine Ideen, die mit einem relativ überschaubaren finanziellen Zuschuss realisierbar wären. Hier setzt der »Heimat-Scheck« des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an. Das Förderprogramm unterstützt jährlich 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro. Förderanträge sind laufend möglich.
Projektförderung Regionales Kultur Programm NRW (RKP)
Das Regionale Kulturprogramm NRW fördert in den zehn Kulturregionen NRWs die Entwicklung kultureller Strukturen und regt innovative Projektentwicklungen an. Der Fördersatz für das Regionale Kultur Programm NRW liegt bei maximal 50%. Das heißt, das Land NRW übernimmt bis zu 50 % der Gesamtsumme. Projektträger*innen / Antragstellende können sowohl Kreise und Kommunen als auch Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen sein. Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das RKP-Büro erfolgen. Die Beratung von der Idee bis zum Antrag und darüber hinaus ist kostenfrei. Bis zum 30. September eines jeden Jahres muss das Projektdatenblatt online ausgefüllt und eingereicht worden sein.
Projektförderung U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen
Bewerben für das Förderprogramm dürfen sich junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokulturprojekt verwirklichen möchten und stellvertretend für junge Menschen (z.B. FSJler*innen) darf der Antrag auch von Vereinen gestellt werden, vorausgesetzt das Projekt ist ein eigenständiges und selbstständiges Projekt dieser jungen Menschen und der Verein übernimmt „nur“ die finanztechnische Abwicklung für das Projekt.
Die Antragszeit endet am 2. Mai und 2. November eines Jahres und die Fördergelder liegen bei maximal 4.000 Euro.
Märkisches Stipendium
Die Märkische Kulturkonferenz setzt sich für die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler sowie für die Bereicherung des kulturellen Lebens im Märkischen Kreis ein. Jedes Jahr vergibt sie jeweils ein Stipendium in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Die Fachrichtungen, die dabei berücksichtigt werden, variieren von Jahr zu Jahr. Die Stipendien in Höhe von je 12.000 Euro sollen es den Stipendiaten ermöglichen, ein Jahr lang in weitgehender wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu arbeiten und sich der Öffentlichkeit vorzustellen.
Ida Gerhardi Förderpreis
Die Sparkasse Lüdenscheid stiftet bereits seit 1990 den Ida Gerhardi Förderpreis. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis richtet sich an junge Künstler*innen, die ihr Studium an einer anerkannten Hochschule oder Akademie abgeschlossen haben. Die Vergabe des Preises erfolgt im Rahmen einer Ausstellung in der Städtischen Galerie. Aus allen Einsendungen werden rund zehn Bewerber*innen ausgewählt, die ihre Arbeiten in den Räumen der Galerie präsentieren dürfen. Diese Auswahl nimmt eine Jury genau in Augenschein und vergibt die Förderung zur Ausstellungseröffnung.